Gewerbeverwaltung
Verwaltung gewerblich genutzter Objekte. Andere Vertragsformen, andere Abrechnung, andere steuerliche Behandlung als bei Wohnraum.
Was zur Gewerbeverwaltung gehört
- Verwaltung von Gewerbemietverträgen mit Index- oder Staffelmiete, inklusive turnusmäßiger Mietanpassung.
- Gewerbliche Betriebs- und Nebenkostenabrechnung, auch bei gemischt genutzten Objekten.
- Behandlung der Umsatzsteueroption nach § 9 UStG und entsprechender Ausweis in Abrechnungen.
- Abstimmung mit den Mietparteien zu Umbauten, Konkurrenzschutz und Betreiberpflichten.
- Steuerung von Wartungsverträgen und wiederkehrenden Prüfungen.
Für wen das sinnvoll ist
Für Eigentümer von Ladenlokalen, Büro- oder Praxisflächen und kleinen Gewerbeeinheiten, die eine Verwaltung mit Erfahrung in gewerblichen Vertrags- und Abrechnungsfragen suchen.
Preis
Der Preis hängt von Nutzungsart, Vertragslage und Zahl der Einheiten ab und wird nach Sichtung des Objekts genannt.
Hinweis: Der konkrete Leistungsumfang für diesen Bereich wird noch final abgestimmt.
Fragen zur Gewerbeverwaltung
Können Sie Index- und Staffelmieten fortschreiben?
Ja. Die turnusmäßige Prüfung und Umsetzung von Index- oder Staffelanpassungen inklusive Mitteilung an die Mietpartei gehört zu diesem Bereich.
Wird die Umsatzsteueroption in der Abrechnung berücksichtigt?
Ja. Bei optierten Mietverhältnissen werden Miete und Nebenkosten mit Umsatzsteuerausweis abgerechnet; bei gemischt genutzten Objekten erfolgt die entsprechende Aufteilung.
Gewerbeobjekt abgeben?
Nutzungsart und Zahl der Einheiten genügen für den ersten Schritt.