Gewerbeverwaltung

Verwaltung gewerblich genutzter Objekte. Andere Vertragsformen, andere Abrechnung, andere steuerliche Behandlung als bei Wohnraum.

Was zur Gewerbeverwaltung gehört

  • Verwaltung von Gewerbemietverträgen mit Index- oder Staffelmiete, inklusive turnusmäßiger Mietanpassung.
  • Gewerbliche Betriebs- und Nebenkostenabrechnung, auch bei gemischt genutzten Objekten.
  • Behandlung der Umsatzsteueroption nach § 9 UStG und entsprechender Ausweis in Abrechnungen.
  • Abstimmung mit den Mietparteien zu Umbauten, Konkurrenzschutz und Betreiberpflichten.
  • Steuerung von Wartungsverträgen und wiederkehrenden Prüfungen.

Für wen das sinnvoll ist

Für Eigentümer von Ladenlokalen, Büro- oder Praxisflächen und kleinen Gewerbeeinheiten, die eine Verwaltung mit Erfahrung in gewerblichen Vertrags- und Abrechnungsfragen suchen.

Preis

Der Preis hängt von Nutzungsart, Vertragslage und Zahl der Einheiten ab und wird nach Sichtung des Objekts genannt.

Hinweis: Der konkrete Leistungsumfang für diesen Bereich wird noch final abgestimmt.

Fragen zur Gewerbeverwaltung

Können Sie Index- und Staffelmieten fortschreiben?

Ja. Die turnusmäßige Prüfung und Umsetzung von Index- oder Staffelanpassungen inklusive Mitteilung an die Mietpartei gehört zu diesem Bereich.

Wird die Umsatzsteueroption in der Abrechnung berücksichtigt?

Ja. Bei optierten Mietverhältnissen werden Miete und Nebenkosten mit Umsatzsteuerausweis abgerechnet; bei gemischt genutzten Objekten erfolgt die entsprechende Aufteilung.

Gewerbeobjekt abgeben?

Nutzungsart und Zahl der Einheiten genügen für den ersten Schritt.